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AGB

Stand: 30. Mai 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Hebamme Jenny von Ahn-Rabe, Niederhüll 22, 21706 Drochtersen (im Folgenden "Hebamme" genannt) und ihren Klientinnen/Klienten (im Folgenden "Klientin" genannt) bezüglich der Inanspruchnahme von Hebammenleistungen.

1.2. Mit der Beauftragung der Hebamme erkennt die Klientin diese AGB an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Klientin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hebamme stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

1.3. Diese AGB gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1. Die Hebamme erbringt Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG) und der Berufsordnung für Hebammen. Dazu gehören insbesondere:

  • Vorgespräch (über Krankheitsvorgeschichte und Geburtsort)

  • Beratung in der Schwangerschaft

  • Vorsorgeuntersuchungen (nach Mutterschaftsrichtlinien)

  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Geburtsvorbereitung

  • Wochenbettbetreuung

    • bei Bedarf bis zu 2 Besuche in den ersten 10 Tagen nach der Geburt, danach bis zu 16 Kontakt (inkl. telefonischer Beratung) innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Geburt.​

  • Stillberatung

    • bis zu 8 Kontakte bis zum Ende der Stillzeit​

  • Rückbildungsgymnastik

  • Beikostberatung

  • K-Taping 
     

2.2. Der genaue Leistungsumfang wird individuell mit der Klientin vereinbart und im Rahmen des Behandlungsvertrages festgelegt.
 

2.3. Die Hebamme ist berechtigt, zur Leistungserbringung Hilfspersonen einzusetzen.
 

2.4. Die Hebamme ist möglichst umgehend nach der Geburt zu informieren, damit sie die Hausbesuche planen kann.
 

2.5. Sobald Sie das Krankenhaus verlassen, informieren Sie die Hebamme bitte ein weiteres Mal.
 

2.6. Eine ambulante Entbindung (Verlassen des Krankenhauses nach 4 Stunden nach Geburt) kann nur nach vorheriger Absprache mit der Hebamme in Anspruch genommen werden.
 

2.7. Falls Sie Leistungen einer anderen Hebamme in Anspruch nehmen, müssen Sie die Hebamme darüber informieren, da es sonst zu Problemen bei der Abrechnung kommen kann. Die Gebühren, die dann nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen privat geleistet werden.
 

2.8 Falls in der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Falls diesem nicht Folge geleistet wird, handelt die Klientin in eigener Verantwortung.

Ärztliche Leistungen werden von diesen gesondert berechnet.

3. Erreichbarkeit

3.1. Es besteht kein Anspruch auf eine 24-stündige Erreichbarkeit.

3.2. Außerhalb der Sprechzeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox, sowie die Bitte um einen Rückruf mit dem Anliegen und der Telefonnummer.

3.3. Nachrichten werden spätestens am folgenden Werktag beantwortet.

3.4. Außerhalb der Sprechzeiten und in für die Klientin dringlich zu klärenden Situationen muss die Klientin sich an Ihren Gynäkologen/ Ihrer Gynäkologin, Ihre Entbindungsklinik, eine nahegelegene Klinik wenden bzw. den Notruf wählen.

 

4. Vergütung und Abrechnung

4.1. Die Hebamme rechnet ihre Leistungen gemäß der jeweils gültigen Hebammen-Gebührenordnung (HebGO) bzw. den zwischen den Hebammenverbänden und den Krankenkassen geschlossenen Verträgen ab. 

4.2. Zur Abrechnung mit der Krakenkasse nbeauftragt die Hebamme die AZH. Dazu werden die zur Abrechnung notwendigen Angaben an die AZH weitergeleitet. Das Abrechnungszentrum ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und beachtet die aktuellen Datenschutzgesetze.

4.3. Soweit Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden (sogenannte Wunschleistungen oder Zusatzleistungen), werden diese der Klientin gesondert in Rechnung gestellt. Die Klientin wird vorab über die Kosten dieser Leistungen informiert und muss diesen schriftlich zustimmen.

 

4.4. Nicht erstattungsfähige Leistungen sind insbesondere: 

  • Hausbesuchspauschalen außerhalb des gesetzlichen Rahmens

  • Geburtsvorbereitungskurse für Partner

  • Kinesio Taping (je nach Krankenkasse)

  • außerordentlich anfallende Wegegelder

 

4.5. Rechnungen für selbst zu zahlende Leistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

4.6. Bei Zahlungsverzug behält sich die Hebamme das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.

5. Termine und Absagen

5.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

5.2. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser von der Klientin spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail abzusagen.

 

5.3. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen zu einem Termin ist die Hebamme berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% des Satzes privat in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5.4. Dies gilt nicht, wenn die Klientin die Absage aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Grundes, z.B. akute Erkrankung, nicht vornehmen konnte. Ein Nachweis hierüber kann verlangt werden.

5.5. Aufgrund unterschiedlicher Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und evtl. Notfällen, kann sich die vereinbarte Uhrzeit um 30 Minuten nach vorne oder nach hinten verschieben. Bei größerer Zeitabweichung meldet sich die Hebamme telefonisch.

6. Aufklärung und Mitwirkungspflichten der Klientin

6.1. Die Hebamme ist verpflichtet, die Klientin über alle relevanten Aspekte der Behandlung aufzuklären.

 

6.2. Die Klientin ist verpflichtet, die Hebamme über ihren Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, Allergien und alle sonstigen für die Behandlung relevanten Umstände umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren. Änderungen sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen.

 

6.3. Die Klientin hat die Anweisungen der Hebamme im Rahmen der Behandlung zu befolgen, sofern sie zumutbar sind und der Klientin keine erheblichen Nachteile entstehen.

7. Urlaubs- und Krankheitsvertretung

7.1 Sollte der Entbindungstermin der Klientin in den Zeitraum des geplanten Urlaubs der Hebamme fallen, wird die Hebamme dies im Vorhinein mit der Klientin besprechen und Alternativen anbieten.

7.2. Sollte die Entbindung der Klientin ungeplant in den geplanten Urlaub der Hebamme fallen, wird die Hebamme Alternativen anbieten und die Betreuung telefonisch oder videotelefonisch überbrücken und im Anschluss an den Urlaub in Präsenz fortführen.

7.3. Sollte die Hebamme plötzlich erkranken, wird die Klientin zeitnah informiert und es wird entweder ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart oder die Hebamme organisiert eine Vertretung.

 

8. Haftung

8.1. Die Hebamme haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 

8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.3. Die Hebamme haftet nicht für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben der Klientin beruhen oder die durch eine Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten der Klientin entstehen.

 

8.4. Alle Hebammenleistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der jeweils geltenden Qualitätsstandards und Leitlinien.

8.5. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzu gezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis;

Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.

 

9. Datenschutz

9.1. Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Klientin ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

 

9.2. Die Hebamme verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

9.3. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. an Krankenkassen) oder die Klientin ausdrücklich zugestimmt hat.

 

9.4. Nähere Informationen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung der Hebammenpraxis enthalten, die auf der Website https://jennykoppelmann.wixsite.com/hebamme-jenny-von-ah eingesehen werden kann.

10. Verschwiegenheitspflicht

10.1. Die Hebamme unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Alle Informationen, die im Rahmen der Betreuung bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klientin oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben.

11. Leistungsort

11.1. Der Leistungsort für die Hebammenleistungen ist die Praxis der Hebamme in Niederhüll 22, 21706 Drochtersen oder – soweit vereinbart – der Wohnsitz der Klientin (Hausbesuche).

12. Streitbeilegung

12.1. Die Hebamme ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

13.3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Hebamme, sofern die Klientin Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

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